Copyright ® 2008 - 2015 by www.deparad.at

 

Historie unserer Familiendynastie

 

de Parada Parade Deparade

 

Zwangsrekrutierung von Christoph

de Parade im Jahre 1700

und Bestrafung des Vaters

 

Am 20.10.1703 schreibt Christian de Parade an Friedrich I., König in Preußen, und bittet um Erlass der ihm aufgrund eines (noch kurfürstlichen) Edikts vom 12.8.1699 zudiktieren 20 Taler Strafe.

Christian de Parade schildert in seiner Eingabe an den König die Ereignisse wie folgt: Als im Jahre 1700 die Werber des Fürsten zu Anhalt-Dessau (Leopold I. von Anhalt-Dessau, der „alte Dessauer“) im Lande lagen, begaben sich sein Sohn Christoph de Parade und der Nachbarssohn Heinrich Springer auf den Markt zu Halle/Saale. Auf dem Neumarkt vor Halle kehrten sie im „Blauen Engel“ ein, um eine Kanne Bier zu trinken. Hier wurden sie von den Dessauer Soldaten angefallen und „unter harter Bedrohung grausamer Prügelung“ wider ihren und des Vaters Willen zum Kriegsdienst unter Seiner Hochfürstl. Durchlaucht gezwungen. Dies jedoch mit dem festen Versprechen, sie wieder freizulassen, sobald sie 2 Jahre ehrlich zu Felde gedient hätten. Nachdem Christoph „zwo gantzer Jahr redlich zu Felde gedient und Grausames ausgestanden“, wurde ihm der versprochene Abschied dennoch nicht gewährt. Daraufhin wurde er zu Weihnachten 1702 durch den Corporal, der ihn einst „geworben“ hatte, dahin verleitet, ohne Beurlaubung sein Quartier zu verlassen. Die dadurch fahnenflüchtig gewordenen Soldaten begaben sich zu Christophs Vater nach Oppin. Der Corporal sprach zum Vater: „Haben wir jenes ma(h)l Euren Sohn Euch hier weggenommen, so bringen wir denselben Euch anitzo wieder!“ Der Vater konterte sofort: „Ihr meint wohl, ohne Abschied weggelaufen und mag Euch weder wissen noch hören!“ Am nächsten Morgen zogen sie weiter, der Vater sah sie nicht wieder, wurde jedoch bei dem Königl. Preußischen Amt Giebichenstein von einigen Offizieren hart angeklagt und musste vier Punkte beschwören:

1. dass er seinen Sohn nicht aufgehalten, sondern ihm geraten habe, zur Kompagnie zurückzukehren,

2. dass er ihnen nicht gesagt habe, sie sollten dem Hochfürstl. Dessauischen Pardon nicht trauen, er würde ihnen nicht gehalten,

3. dass er seinem Sohn nicht geraten habe, wegzulaufen,

4. dass er nicht wisse, wo sich sein Sohn aufhalte.

 

Aber obwohl er „armer Mann nun gleich alle diese vier Puncte redlich beschworen, dass er an allem unschuldig“, sei, ihm „dennoch außer den vielen aufgewendeten Unkosten im bisherigen Processe noch eine Geldstrafe von 20 Thalern binnen wenig Tag zu erlegen im Amte Giebichenstein bei Vermeidung der Exekution desatiert worden.“ Christoph appelliert an die Gnade des Königs und führt aus, er sei ein „blutarmer Mann, der nicht mehr als eine halbe Hufe Landes Acker hat, auf das er an die 100 Thaler schulde.“ In der Sache sei er gänzlich unschuldig, zumal sein Kind dazumal zum Kriegsdienst gezwungen worden sei, was er erweislich machen wolle. Er bittet um die Gnade, ihn „armen Mann von der diktierten Straffe bei solcher seiner Unschuld allergnädigst loß zu geben“ und das Amt Giebichenstein anzuweisen, dass ihm armen Mann keine Unkosten angelastet werden dürften. Nach dieser herzzerreißenden Klage fordert der König am 17.12.1703 die Magdeburgische Kammer in Sachen „Christian de Parade zu Oppin“ auf, einen Bericht zum Vorgang sowie ein Gutachten zur Behandlung des Falles („wie der Supplicant zu bescheiden sey“) abzustatten. Offenbar hat die Magdeb. Kammer diese Aufforderung an das Amt Giebichenstein weitergeleitet, denn dieses schreibt am 12.3.1705 (Anm.: fast 1 ½ J. später!) an die Kammer und bestätigt im Wesentlichen den bereits von Christian de Parade geschilderten Sachverhalt. Mit Blick auf die Umstände der Zwangsrekrutierung und die von Christian geschworenen Eide könne man zwar eine Ermäßigung der Strafe in Betracht ziehen, dem stünde aber das königl. Edict vom 12.8.1699 entgegen, das nur der König selbst aufheben könne. In Bezug auf die Beherbergung des eigenen Sohnes könne man Christian zwar von der Klage absolvieren, nicht jedoch im Hinblick auf den Corporal Rüdiger und den Musketier Caspar Zinkel. Er hätte sie nach ihren Pässen fragen müssen und nicht fortgehen lassen dürfen. Man weist darauf hin, dass Christian die Sache nach seinem Zustande bisher schon schwer genug angekommen sei und die Strafe wohl seinen Ruin nach sich ziehen würde, legt also ein Entgegenkommen nahe. Christian de Parade richtet sodann am 28.4.1705 und am 11.12.1706 (!) erneut ausführliche Gnadengesuche an die Magdeb. Kammer, da er durch die Strafe andernfalls „totaliter ruiniert“ würde. Nunmehr schreibt die Kammer am 17.12.1706 in Beantwortung der Aufforderung des Königs vom 17.11.1703 (!) endlich ihren Bericht, schildert nochmals den Sachverhalt und macht sich den Vorschlag des Amtes Giebichenstein zu eigen, zur Vermeidung seines Ruins Christian de Parade die Strafe (gänzlich) zu erlassen. Am 31.10.1708 entscheidet der König schließlich, dass Christian de Parade „gar wohl die Hälfte der diktierten 20 Thl. Strafe zu erlassen sein möchte“ und teilt der Magdeb. Kammer mit: „Christian de Parade soll die Hälfte der diktierten 20 Thlr. Strafe in Gnaden erlassen sein.“ Die Kammer lässt sich wiederum Zeit und teilt endlich am 18.2.1708 dem Amte Giebichenstein die Entscheidung in Kopie mit, verbunden mit dem Befehl, sich allergehorsamst danach zu richten. Aus den Unterlagen ergibt sich noch, dass Christoph de Parade nach Weihnachten 1702 von der Miliz wieder aufgenommen wurde und zu seinem Regiment zurückkehrte. Danach habe er sich noch etwa 3 Monate lang bei der „Soldatesque“ in Halle aufgehalten und dort selbst „werben“ geholfen.

Quelle:

20 Seiten Fotokopien (und Mikrofilme), Amt Giebichenstein, Rep. A 9 c XIV

b Lit. P N° 7.

 

http://recherche.lha.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4507